RICHTLINIE für die Beschaffung - Verhaltenskodex für unsere Lieferanten
Die INOTEC Sicherheitstechnik GmbH bemüht sich täglich um das Einhalten der geltenden ESG-Standards. Wir legen großen Wert auf eine nachhaltige Produktionskette, halten Menschenrechte, Umweltschutzrechte und Arbeits- sowie Sozialstandards ein. Für uns gehört das Einhalten unserer Unternehmensethik zum Selbstverständnis des Tagesgeschäfts.
Unser Ziel ist, gemeinsam mit unseren Lieferanten die ESG-Standards zu einer unumgänglichen Grundlage des gemeinsamen Handelns zu verstehen. Wir erwarten somit von unseren Lieferanten und deren Zulieferern, dass sie die geltenden Gesetze vollständig einhalten und international anerkannte Umwelt-, Sozial- und Corporate-Governance-Standards beachten und diese ebenfalls bei der Auswahl Ihrer Lieferanten zu Grunde legen.
Für uns ist bei der Auswahl unserer Lieferanten sowie bei der Beurteilung neuer und bestehender Lieferbeziehungen ein wichtiges Kriterium, dass die Umwelt geschützt wird, Menschenrechte eingehalten werden, Arbeits- und Sozialstandards sowie Antidiskriminierungs- und Antikorruptionsvorgaben Beachtung finden.
1. Menschenrechte und Arbeitsbedingungen
1.1 Menschenrechte
Sie unterstützen die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte.
1.2 Kinderarbeit und Zwangsarbeit
Sie lehnen jede Form von Zwangsarbeit, erzwungener Arbeit oder Kinderarbeit ab. In Ihrem Unternehmen sind keine Mitarbeiter beschäftigt, die das Mindestalter für die Zulassung zur Beschäftigung oder das Alter, bis zu dem in dem jeweiligen Land Schulpflicht besteht, noch nicht erreicht haben. Hierbei gilt jeweils das höhere Alter.
1.3 Diskriminierung und Chancengleichheit
Ihr Unternehmen benachteiligt oder bevorzugt niemanden aufgrund einer Behinderung, des Alters, der ethischen Herkunft, der Rasse, der Religion, der Hautfarbe, der sexuellen Identität, des Geschlechts, des Zivilstandes oder sonstiger Eigenschaften. Jegliche Form von Diskriminierung wird in Ihrem Unternehmen nicht geduldet. Sexuelle Belästigungen und Beleidigungen sowie aggressive Bemerkungen gegenüber anderen Personen werden nicht toleriert.
1.4 Konfliktmineralien
Sie stellen sicher, dass keine Produkte an INOTEC geliefert werden, die Metalle enthalten, deren Ausgangsmineralien bzw. Derivate aus einer Konfliktregion stammen, wo sie direkt oder indirekt zur Finanzierung oder Unterstützung bewaffneter Gruppierungen beitragen oder Menschenrechtsverletzungen verursachen oder begünstigen.
1.5 Arbeitszeit, Entlohnung und Tarifverhandlungen
Sie verpflichten sich dazu, die jeweils gültigen nationalen Gesetze und Bestimmungen hinsichtlich Arbeitszeit, Gehalt und sonstigen Vergütungen einzuhalten.
1.6 Vereinigungsfreiheit
Sie gewährleisten Ihren Mitarbeitern sich friedlich im rechtlichen Rahmen zusammenzuschließen, ohne dass mit Strafen o.ä. gedroht wird.
1.7 Recht auf Weiterbildung
Sie unterstützen eine Lernkultur, in der stetig neues Wissen vermittelt wird und ermöglichen Ihren Mitarbeitern eine fortlaufende Weiterbildung während ihrer beruflichen Laufbahn.
1.8 Land-, Wald- und Wasserrechte sowie Zwangsräumung
Sie erklären, sich an keiner widerrechtlichen Zwangsräumung und des widerrechtlichen Entzugs von Land, von Wäldern und Gewässern bei dem Erwerb, der Bebauung oder anderweitigen Nutzung von Land, Wäldern und Gewässern, deren Nutzung die Lebensgrundlagen einer Person sichert, zu beteiligen.
2. Arbeits- und Gesundheitsschutz
2.1 Grundlagen Arbeits- und Gesundheitsschutz
Sie gewährleisten die Einhaltung aller geltenden gesundheits- und arbeitsschutzrelevanten Vorgaben.
2.2 Einsatz privater oder öffentlicher Sicherheitskräfte
Sie verpflichten sich, eine sichere Arbeitsumgebung für Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu schaffen und Ihr Eigentum sowie das Ihrer Kunden zu schützen. Dieses Ziel kann, sofern erforderlich, durch den Einsatz von Sicherheitskräften an Ihre relevanten Standorten erreicht werden. Der Einsatz von Gewalt und Waffen erfolgt nur in Ausnahmefällen und unter Berücksichtigung aller relevanten gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen.
3. Unternehmensethik
3.1 Korruption und Bestechung
Sie verbieten jegliche Art der Korruption, Untreue und Unterschlagung. In Ihrem Unternehmen ist untersagt, andere im Geschäftsverkehr unrechtmäßig zu beeinflussen.
3.2 Fairer Wettbewerb
Sie dulden keinerlei Handlungen, Vereinbarungen oder Übereinkünfte, die auf jegliche Art und Weise den Wettbewerb einschränken.
3.3 Datenschutz
Sie sind verantwortlich für den Datenschutz und die Sicherheit aller persönlichen Informationen, die Ihr Unternehmen erfasst, speichert, bearbeitet, überträgt, teilt oder entsorgt. Dabei hält das Unternehmen alle geltenden Gesetze bezüglich Datenschutz und Privatsphäre ein.
3.4 Verschwiegenheitspflicht
Während der Dauer des Geschäftsverhältnisses sowie nach dessen Beendigung sind Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie vertrauliche Informationen geheim zu halten.
3.5 Schutz geistigen Eigentums
Rechte an geistigem Eigentum sind zu respektieren; Technologie- und Know-how-Transfer haben so zu erfolgen, dass die geistigen Eigentumsrechte und die Kundeninformationen geschützt sind. Vertrauliche Informationen und Geschäftsunterlagen müssen vor dem Einblick Dritter und nicht beteiligter Mitarbeiter in geeigneter Weise geschützt werden.
4. Tierschutz
Sie achten auf das Wohlergehen von Tieren und sorgen für eine humane Behandlung im Einklang mit den fünf Freiheiten von Tieren, die von der Weltorganisation für Tiergesundheit (OIE) formuliert worden sind: Freiheit von Hunger, Durst und Unterernährung; Freiheit von Angst und Bedrängnis; Freiheit von körperlichen und thermischen Unannehmlichkeiten; Freiheit von Schmerzen, Verletzungen und Krankheiten; und Freiheit normale Verhaltensmuster zu zeigen.
5. Umweltschutz
5.1 Umgang mit Ressourcen
Sie erfüllen alle geltenden Umweltvorschriften.
Dabei fördern Sie die sichere und umweltverträgliche Entwicklung und Herstellung Ihrer Produkte sowie deren Transport, Verwendung und Entsorgung. Ressourcen werden in Ihrem Unternehmen effizient genutzt.
5.2 Umgang mit Energieverbrauch und Luftemission
Sie verwenden energieeffiziente und umweltfreundliche Technologien und reduzieren Ihre Abfallmengen ebenso wie Emissionen in Luft, Wasser und Boden. Allgemeine Emissionen aus den Betriebsabläufen (Luft und Lärmemissionen) sowie Treibhausgasemissionen sind vor ihrer Freisetzung routinemäßig zu überwachen, zu überprüfen und bei Bedarf zu behandeln.
6. Ökologische Verantwortung
6.1 Artenvielfalt, Landnutzung und Entwaldung
Sie achten die Land, Wald und Wasserrechte, betreiben keinen Raubbau und keine Entwaldung, um Klimaziele zu erreichen. Zwangsräumungen sind weder geplant noch werden sie durchgeführt. Ihre Prozesse haben keinen Einfluss auf die Artenvielfalt.
6.2 Dekarbonisierung
Sie verpflichten sich Treibhausgasemissionen, mit dem Ziel der Dekarbonisierung auf ein Minimum zu reduzieren, primär erneuerbare Energien einzusetzen sowie die Energieeffizienz fortlaufend zu steigern.
6.3 Bodenqualität
Sie verpflichten sich die Bodenqualität durch Ihre Prozesse nicht zu beeinträchtigen. Sie lassen keine umweltschädlichen Stoffe in Böden ab.
6.4 Nachhaltige Ressourcenbewirtschaftung
Sie verpflichten sich, den Verbrauch natürlicher Ressourcen, einschließlich Energie und Wasser, zu optimieren.
7. Umsetzung der Anforderungen
Wir erwarten von Ihnen in Bezug auf die eigenen Lieferketten (Tier 1 Lieferanten), dass sie Risiken innerhalb dieser identifizieren, sowie wenn nötig, angemessene Maßnahmen ergreifen. Im Falle eines Verdachtes auf Verstöße sowie zur Absicherung von Lieferketten mit erhöhten Risiken fordert INTOTEC die Offenlegung der Lieferkette.
Sie können Ihr Engagement für diese Prinzipien durch Ihren eigenen Verhaltenskodex aufzeigen, Ihre eigene Firmenpolitik, die diese Standards umfasst offenlegen oder unsere oben genannten Prinzipien anerkennen. Die INOTEC Sicherheitstechnik GmbH behält sich das Recht vor, geeignete Maßnahmen hinsichtlich der Geschäftsbeziehung zu ergreifen, sofern Anlass zur Besorgnis besteht. Um sicher zu stellen, dass Sie die Gesetze, Regeln und Standards einhalten, behalten wir uns ebenso das Recht vor, Audits oder Bewertungen durchzuführen. Sollte gegen die internationalen Prinzipien verstoßen werden, ist INOTEC dazu berechtigt jegliche Beziehungen abzubrechen, wenn keine Maßnahmen ergriffen werden, um derartige Verstöße zu beheben oder systematische Verstöße erkennbar zu machen.