Die EltBauVO

im Wandel der Zeit...

Sie haben unseren Flyer erhalten und möchten sich darüber hinaus zum Thema informieren?

Aktueller Einführungsstand der EltBauVO – Stand 1974 bis Frühjahr 2022

Die baurechtlichen Anforderungen an die Unterbringung von zentralen Batterieanlagen sowie die Be- und Entlüftung deren eingesetzten Batterien werden in der „Verordnung über den Bau von Betriebsräumen für elektrische Anlagen (EltBauVO)“ geregelt.


Die EltBauVO hat Ihren Ursprung im Jahr 1974. Die für die Sicherheitsbeleuchtung relevanten Anforderungen sind bis heute in den aktuell gültigen Fassungen der einzelnen Bundesländer im Vergleich zur Ursprungsfassung von 1974 nahezu unverändert geblieben. Dieser Zustand hat dazu geführt, dass die Schere zwischen den Anforderungen der EltBauVO und dem aktuellen Stand der Batterie- und Anlagentechnik im Laufe der Jahre immer größer wurde und bis heute zu kontroversen Diskussionen in der Fachwelt führt.


Mit der Neufassung der Muster-EltBauVO von Frühjahr 2022 ist schließlich die dringend erforderliche Überarbeitung und Anpassung  der EltBauVO umgesetzt worden.

Den Vorschriften voraus – CLS 24

Seit unserer Gründung 1995 stehen wir für Innovationen und revolutionieren immer wieder mit neuen Ideen die Branche. Die Jokertechnik (Mischbetrieb) war zum Beispiel bei Markteinführung 1997 normativ nicht geregelt und wurde kontrovers am Markt diskutiert. Inzwischen ist diese Technik in die Normen aufgenommen worden und in der Praxis nicht mehr wegzudenken. Dank unserer Beharrlichkeit profitieren viele Kunden bis heute von den Vorteilen dieser Technik.


Das CLS-System, seit 2006 am Markt, bietet durch ein erhöhtes Sicherheitsniveau und der einfachen Installation im Vergleich zu Zentral- und Einzelbatteriesystemen viele Vorteile. Jedoch wurden in den Vorschriften bisher nur die bekannten Zentralbatterielösungen betrachtet. Neue Konzepte und Techniken, auch wenn bereits von der Fachwelt akzeptiert, benötigen eine gewisse Zeit, bis diese in Normen und Vorschriften berücksichtigt werden.


Wir werden auch in Zukunft den Vorschriften voraus sein und uns für Konzepte einsetzen, von denen wir überzeugt sind.

Die Neufassung der Muster-EltBauV von 2022 – Das hat sich geändert

Die Fachkommission Bauaufsicht der Bauministerkonferenz hat am 22.02.2022 die Neufassung der Muster-EltBauV beschlossen und diese am 19.07.2022 auf der Homepage der Bauministerkonferenz veröffentlicht.

Die im Folgenden aufgeführten Änderungen für dezentrale Systeme wurden ergänzt.

Fassung Januar 2009

§ 1 Geltungsbereich


Diese Verordnung gilt für die Aufstellung von

  1. Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 kV,
  2. ortsfesten Stromerzeugungsaggregaten für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen
  3. zentralen Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen in Gebäuden.

Neue Muster-EltBauVO von 2022

§ 1 Geltungsbereich


(1) Diese Verordnung gilt für die Aufstellung von

  1. Transformatoren und Schaltanlagen für Nennspannungen über 1 kV,
  2. ortsfesten Stromerzeugungsaggregaten für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen
  3. zentralen Batterieanlagen für bauordnungsrechtlich vorgeschriebene sicherheitstechnische Anlagen in Gebäuden.
    2Die Verordnung gilt auch für die Aufstellung von Energiespeichersystemen in Form von Akkumulatoren für die allgemeine Stromversorgung.

(2) Die Verordnung gilt nicht für

  1. die Aufstellung der in Abs. 1 Nr.1 und 2 genannten elektrischen Anlagen sowie der Energiespeichersysteme nach Satz 2 in
    a) ausschließlich zu diesem Zweck genutzten freistehenden Gebäuden oder
    b) durch Brandwände abgetrennten Gebäudeteilen.
  2. die in §1 Abs. 1 Nr. 3 genannten zentralen Anlagen mit einer Gesamtkapazität von nicht mehr als 2 kWh, für die nur verschlossene Batterien verwendet werden,
  3. Energiespeichersysteme mit einer Batteriekapazität von insgesamt nicht mehr als 20 kWh für die allgemeine Stromversorgung in Gebäuden.

Fazit: CLS-Systeme sind konform!

Sicherheitsbeleuchtungssysteme, die verschlossene Batterien mit einer Kapazität von nicht mehr als 2 kWh verwenden und die nur einzelne Brand- oder Sicherheitsbeleuchtungsabschnitte* mit einer Fläche nicht größer als 1.600 m² versorgen, fallen gem. Neufassung der Muster-EltBauVO von 2022 nicht mehr in deren Anwendungsbereich.


Somit sind die baurechtlichen Weichen gestellt, dass zukünftig keine eigenen elektrischen Betriebsräume für die Unterbringung dezentral angeordneter INOTEC-Notlichtsysteme, z. B. CLS Fusion, erforderlich sind sowie auf die Be- und Entlüftung der Batterien verzichtet werden kann.


Bis zur Übernahme der Änderungen in den einzelnen Bundesländern wird zur Vermeidung baurechtlicher Bedenken und Vorbeugung möglicher Probleme in Projekten empfohlen, die Unterbringung der CLS-Systeme frühestmöglich mit dem Brandschutzkonzeptersteller und dem Prüfsachverständigen Elektro zu besprechen. Ziel sollte es sein, im Brandschutzkonzept oder im Zuge eines abschließenden Brandschutznachweises einen Verzicht auf besondere Maßnahmen zur Unterbringung sowie Be- und Entlüftung zu dokumentieren und auf die Neufassung der Muster-EltBauVO von 2022 zu verweisen.

 

*Brandabschnitte sind gemäß Baurecht nach außen durch Gebäudeaußenwände und nach innen durch Brandwände getrennt. Als Sicherheitsbeleuchtungsabschnitte sind nach (M)LAR, Abs. 5.3.2, einzelne Geschosse und Treppenräume zu verstehen.

Textvorschlag für Brandschutzkonzepte/-nachweise:

„Werden für die Sicherheitsbeleuchtung zur Versorgung einzelner Brand- bzw. Sicherheitsbeleuchtungsabschnitte mit einer Fläche nicht größer als 1.600 m² Stromversorgungssysteme in 24 V-Schutzkleinspannung und Leistungsbegrenzung, sog. LPS-Systeme, mit verschlossenen Batterien eingesetzt, so sind gemäß Neufassung der Muster-EltBauVO von 2022 aus brandschutztechnischer Sicht keine eigenen, elektrischen Betriebsräume und keine besonderen Be- und Entlüftungsmaßnahmen erforderlich.“

Weiterführende Informationen und Downloads

CLS oder Einzelbatterie?

Bei der CLS 24 von einer Notlicht(r)evolution zu sprechen, kommt dem Einfluss der Systeme im deutschen Notlichtmarkt schon sehr nahe. 2006 stellte INOTEC das erste dezentrale System CLS 24 mit 24V-Ausgangsspannung vor und inzwischen hat sich das dezentrale Konzept innerhalb von Brandabschnitten am Markt etabliert.

Weitere Informationen

INOTEC Webinare

Wir lassen Sie nicht im Dunkeln stehen! In unserem Webinar Unterbringung, Be- und Entlüftung batteriegestützter Sicherheitsbeleuchtungssysteme werden die wichtigsten Anforderungen und Möglichkeiten der Unterbringung von Notlichtgeräten sowie der Be- und Entlüftung derer Batterien vorgestellt und bewertet.

Zu unseren Webinaren

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Mehr als nur Licht.