INOTEC Lösungen für feuergefährdete Betriebsstätten

Zertifiziert mit dem D-Kennzeichen

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INOTEC bietet für feuergefährdete Betriebsstätten eine geeignete Sicherheitsleuchte sowie adäquate Rettungszeichenleuchten an. Sie müssen besondere Eigenschaften aufweisen, denn bei der Errichtung einer Niederspannungsanlage gelten für feuergefährdete Betriebsstätten erhöhte Anforderungen. In der DIN VDE 0100-600 Teil 420 „Schutz gegen thermische Auswirkungen“ werden Maßnahmen zum Schutz von Personen, Nutztieren und Sachgegenständen geregelt.

Der Nutzer bzw. Betreiber der Niederspannungsanlage nimmt die Einstufung der feuergefährdeten Betriebsstätte vor. Es wird empfohlen, sich bei der Einordnung die Unterstützung eines Sachverständigen einzuholen, da gegebenenfalls auch das gültige Baurecht sowie die Unfallverhütungsvorschrift DGUV beachtet werden müssen. Des Weiteren sind die Sicherheitsvorschriften für elektrische Anlagen bis 1.000 Volt (VdS 2043) der Feuerversicherer zu beachten.

In Betriebsstätten mit erhöhter Brandgefahr dürfen ausschließlich Leuchten mit begrenzter Oberflächentemperatur eingesetzt werden. Die Leuchten müssen den Anforderungen der EN 60598-2-24 entsprechen und werden mit dem Bildzeichen "D" gekennzeichnet. Die Norm definiert Temperaturgrenzwerte für den normalen Betrieb und den Fehlerfall.

Feuergefährdete Betriebsstätten nach DIN VDE 0100-600-510 (VDE 0100-510):2014-10, Tabelle ZA.1 (BE2) sind gekennzeichnet durch:

  • Feuergefahren, die sich durch Herstellung, Bearbeitung oder Lagerung von brennbarem Material einschließlich Vorhandensein von Staub, z. B. in Scheunen, Werkstätten für Holzbearbeitung, Papierfabriken, ergeben.
     
  • Besondere Brandrisiken (feuergefährdete Betriebsstätten) sind z. B. solche, bei denen das Brandrisiko durch die Art der verarbeiteten oder gelagerten Materialien, Verarbeitung oder Lagerung von brennbaren Materialien einschließlich der Ansammlung von Staub, wie in Scheunen, holzverarbeitenden Betrieben, Papier- und Textilfabriken oder Ähnlichem, verursacht wird.

(DIN VDE 0100-600-420 Abschnitt 422.3)

Temperaturgrenzwerte – Normalbetrieb

Für Leuchten mit dem Bildzeichen darf auf allen waagerechten Oberflächen, die der Ablagerung von Staub ausgesetzt sind, die Temperatur von 90 °C nicht überschritten werden. Auf allen senkrechten äußeren Flächen darf die Höchsttemperatur von 150 °C bei jeweils 1,06-facher Bemessungsspannung nicht überschritten werden.

Temperaturgrenzwerte – Fehlerbedingungen

Für Leuchten mit dem Bildzeichen "D" gelten die Anforderungen nach IEC 60598-1, Hauptabschnitt 12, 12.6, mit dem Zusatz, dass die Temperaturen auf waagerechten Oberflächen der Leuchte, die der Ablagerung von Staub ausgesetzt sind, 115 °C nicht überschreiten dürfen.

Darüber hinaus müssen die Leuchten gegen das Eindringen von Staub geschützt sein und mindestens der Schutzart IP5X entsprechen.

Diese Leuchten von INOTEC tragen das "D"-Kennzeichen und sind für den Einsatz in feuergefährdeten Betriebsstätten geeignet

 

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