Was für Sportstätten ab sofort gilt
DIN EN 12193:2019-07 „Licht und Beleuchtung – Sportstättenbeleuchtung“
Im Juli 2019 ist die deutsche Fassung der EN 12193:2018 erschienen. Sie ersetzt die Vorgängerversion DIN EN 12193:2008-04. Die Norm legt die Beleuchtung von Sportstätten in Innen- und Außenanlagen für die in Europa am häufigsten ausgeübten Sportarten fest.
Dabei geht es lediglich um künstliche Beleuchtung. Sie gibt Werte für Beleuchtungsstärken, Gleichmäßigkeit, Blendungsbegrenzung und Farbeigenschaften der Lichtquellen an, um die Beleuchtung von Sportstätten planen und überprüfen zu können. Alle Anforderungen sind als Mindestanforderungen vorgesehen. Verfahren zur Messung dieser Werte werden ebenfalls angegeben.
DIN-Vorschriften zur Sicherheitsbeleuchtung
Für ein sicheres Verlassen der Sportstätte bei einem Netzausfall verweist die DIN EN 12193 auf die DIN EN 1838. Das bedeutet: Zur Kennzeichnung der Rettungswege sind Rettungszeichenleuchten vorzusehen. Sicherheitsleuchten müssen für ausreichende Sehbedingungen und Orientierung sorgen, um einen Raum oder das Gebäude sicher zu verlassen. Dabei sind sowohl die Rettungswege als auch der Zuschauerbereich mit einer Sicherheitsbeleuchtung zu versehen.
Darüber hinaus legt die DIN EN 12193 zum Schutz der Teilnehmer für ausgewählte Sportarten erhöhte lichttechnische Mindestanforderungen bei einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung fest. Denn kommt es während einer Sportveranstaltung zu einem Netzausfall, kann es für die Teilnehmer bzw. Sportler aufgrund der fehlenden Beleuchtung schnell gefährlich werden. Deshalb fordert die EN 12193 für ausgewählte Sportarten ein höheres Sicherheitsbeleuchtungsniveau als es in der EN 1838 festgelegt ist. Je nach Sportart muss ein gewisser Prozentsatz der festgelegten mittleren Beleuchtungsstärke für eine Dauer zwischen 30 und 120 Sekunden erreicht werden. Nach Ablauf dieser Zeit gelten die Anforderungen der DIN EN 1838.
Was ist neu?
Die DIN EN 12193: 2019-07 gilt grundsätzlich für alle Sportstätten im Innen- und Außenbereich – angefangen von der kleinen Schulsporthalle bis hin zur großen Sportarena, in der internationale Sportwettkämpfe mit TV-Übertragung stattfinden. Gegenüber der Vorgängerfassung wurden im Wesentlichen folgende Änderungen vorgenommen:
- Mindestwert für den allgemeinen Farbwiedergabeindex von Ra > 20 auf Ra > 60 erhöht
- Anforderungstabellen um verschiedene Sportarten erweitert
- Empfehlungen zum Umgang mit Blendungsbegrenzung für Innenanlagen aufgenommen
- Anforderungen für Fernseh- und Filmaufnahmen überarbeitet
- Allgemeinen Farbwiedergabeindex durch den Television Lighting Contrast Index (TLCI) für Kameras ersetzt
- Gleichmäßigkeit während der „Sicherheitsbeleuchtung für die Teilnehmer“ festgelegt
- Sportarten für die „Sicherheitsbeleuchtung für die Teilnehmer“ erweitert
Beleuchtungsklassen gemäß Wettkampfniveau
Die mittleren Beleuchtungsstärken im Notbetrieb richten sich nach den in der Sportstätte betriebenen Sportarten sowie dem Wettkampfniveau der Veranstaltungen. Das Wettkampfniveau ist dabei in verschiedene Beleuchtungsklassen eingeteilt (siehe Tabelle).
Beleuchtungsklasse I: Hochleistungswettkämpfe, wie internationale und nationale Wettbewerbe, die normalerweise mit hohen Zuschauerzahlen und großen Sehentfernungen verbunden sind. Hochleistungstraining kann auch in diese Klasse einbezogen werden. Bei einigen Sportarten könnten die Anforderungen des Dachverbands Vorrang vor den Werten aus dieser Norm haben.
Beleuchtungsklasse II: Wettkämpfe auf mittlerem Niveau, wie regionale oder örtliche Wettbewerbe, die im Regelfall mit mittleren Zuschauerzahlen und mittleren Sehentfernungen verbunden sind. Leistungstraining kann auch in diese Klasse einbezogen werden.
Beleuchtungsklasse III: Einfache Wettkämpfe, wie örtliche oder kleine Vereinswettkämpfe, die im Normalfall ohne Zuschauerbeteiligung stattfinden. Allgemeines Training, Sportunterricht (Schulsport) und allgemeiner Freizeitsport fallen ebenso in diese Beleuchtungsklasse
Wettbewerbsniveau | Beleuchtungsklasse I | Beleuchtungsklasse II | Beleuchtungsklasse III |
---|---|---|---|
International/national | X | ||
Regional | X | X | |
Lokal | X | X | X |
Training | X | X | |
Freizeit/Schulsport | X |
Bei Sportstätten, die tagsüber ausschließlich dem Schulsport dienen, sollte berücksichtigt werden, dass diese oftmals auch für den Vereins- oder Freizeitsport genutzt werden. Je nach ausgeübter Sportart und Leistungsklasse könnten sich dadurch höhere Anforderungen an die Beleuchtungsstärken ergeben. Die Beleuchtungsklasse ist im Vorfeld zwischen Planer und Betreiber abzustimmen.
Beleuchtungsniveau nach Sportarten
Für folgende Sportarten ist ein erhöhtes Beleuchtungsniveau bei einem Ausfall der Allgemeinbeleuchtung festgelegt:
- Schwimmen 5 % für mindestens 30 s
- Turnen, Innenanlage 5 % für mindestens 30 s
- Reiten, Innen- und Außenanlage 5 % für mindestens 120 s
- Eisschnelllauf 5 % für mindestens 30 s
- Eishockey und Eiskunstlauf 5 % für mindestens 30 s
- Bob und Rennschlitten 10 % für mindestens 120 s
- Skispringen, Ab- und Aufsprungzone 10 % für mindestens 30 s
- Skiabfahren 10 % für mindestens 30 s
- Radrennen 10 % für mindestens 60 s
Die mittlere Beleuchtungsstärke muss während eines Ausfalls der Allgemeinbeleuchtung für die oben genannten Zeiträume mindestens den prozentualen Wert betragen, der ursprünglich für die Sportart vorgesehen ist. Die Gleichmäßigkeit sollte dabei während dieses Zeitraums die Hälfte des Ausgangswerts nicht unterschreiten. Nach dieser Zeitspanne ist EN 1838 in Übereinstimmung mit örtlichen Vorschriften anzuwenden. Wir empfehlen dabei eine flächendeckende Ausleuchtung des Spielfelds mit 1 lx.
Beispiel: Netzausfall beim Turnen
Bei der Sportart Turnen liegt die mittlere horizontale Beleuchtungsstärke (Ehor Ave) für internationale Wettkämpfe (Beleuchtungsklasse I) bei 500 lx. Die Gleichmäßigkeit (U2hor) ist auf 0,7 festgelegt. Für einen Zeitraum von 30 s muss die mittlere Beleuchtungsstärke während eines Netzausfalls 5 % des Ursprungswerts betragen. Daraus ergibt sich:
Beleuchtungsstärke im Notbetrieb
Gleichmäßigkeit im Notbetrieb
Ehor Ave Em | = Mittlere horizontale Beleuchtungsstärke im Notbetrieb | Ehor Ave | = Mittlere horizontale Beleuchtungsstärke im Netzbetrieb U |
Uhor Em | = Gleichmäßigkeit im Notbetrieb | Uhor | = Gleichmäßigkeit im Netzbetrieb |
Aus der DIN EN 12193 ergeben sich für die verschiedenen Sportarten und unterschiedlichen Beleuchtungsklassen folgende Beleuchtungsstärken und Gleichmäßigkeiten im Notlichtfall:
Sportart | Dauer | Klasse I Ehor Ave Em | Klasse I U2hor Em | Klasse II Ehor Ave Em | Klasse II U2hor Em | Klasse III Ehor Ave Em | Klasse III U2hor Em |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Schwimmen | 30 s | 25 lx | 0,35 | 15 lx | 0,35 | 10 lx | 0,25 |
Turnen | 30 s | 25 lx | 0,35 | 15 lx | 0,30 | 10 lx | 0,25 |
Reiten | 120 s | 25 lx | 0,35 | 15 lx | 0,30 | 10 lx | 0,25 |
Eisschnelllauf | 30 s | 25 lx | 0,35 | 15 lx | 0,30 | 10 lx | 0,25 |
Eishockey und Eiskunstlauf | 30 s | 37,5 lx | 0,35 | 25 lx | 0,35 | 15 lx | 0,35 |
Radrennen in der Bahn | 60 s | 75 lx | 0,35 | 50 lx | 0,35 | 20 lx | 0,25 |
Sportart | Dauer | Klasse I Ehor Ave Em | Klasse I U2hor Em | Klasse II Ehor Ave Em | Klasse II U2hor Em | Klasse III Ehor Ave Em | Klasse III U2hor Em |
---|---|---|---|---|---|---|---|
Schwimmen | 30 s | 25 lx | 0,35 | 15 lx | 0,35 | 10 lx | 0,25 |
Reiten | 120 s | 25 lx | 0,35 | 10 lx | 0,25 | 5 lx | 0,25 |
Eisschnelllauf | 30 s | 25 lx | 0,35 | 10 lx | 0,25 | 5 lx | 0,25 |
Eishockey | 30 s | 37,5 lx | 0,35 | 25 lx | 0,35 | 10 lx | 0,25 |
Bob und Rennschlitten | 120 s | 30 lx | 0,35 | 20 lx | 0,25 | 5 lx | 0,20 |
Skispringen, Ab- und Aufsprungzone | 30 s | 10 lx | 0,25 | 3 lx | 0,15 | 2 lx | 0,10 |
Skiabfahren | 30 s | 10 lx | 0,25 | 3 lx | 0,15 | 2 lx | 0,10 |
Radrennen in der Bahn | 60 s | 50 lx | 0,35 | 30 lx | 0,35 | 10 lx | 0,25 |
Leuchte für erhöhtes Beleuchtungsniveau
Die Lichttechnik „normaler“ Sicherheitsleuchten ist darauf ausgelegt, bei einem Netzausfall Fluchtwege oder Flächen möglichst energieeffizient mit 1 lx auszuleuchten. Um das erhöhte Beleuchtungsniveau in Sportstätten zu erreichen, werden häufig Allgemeinleuchten an die Sicherheitsbeleuchtungsanlage angeschlossen. Die Versorgung und Überwachung von Fremdleuchten an Zentralbatterieanlagen bringt allerdings Probleme mit sich. Um eine einwandfreie Funktion und das Schutzziel sicherzustellen, sollten separate Sicherheitsleuchten des Zentralbatterieanlagenherstellers zusätzlich zur Allgemeinbeleuchtung eingesetzt werden. Nur dadurch können wir als Notbeleuchtungshersteller einen sicheren Betrieb gewährleisten. Mit der Sicherheitsleuchte SN 8500 bietet INOTEC eine Leuchte, die speziell für diese erhöhten Beleuchtungsanforderungen konzipiert wurde
Energie sparen durch automatische Abschaltung
Da das erhöhte Beleuchtungsniveau in Sportstätten nur für eine kurze Dauer zu Beginn des Netzausfalls benötigt wird, ist es sinnvoll, nach Ablauf dieser Zeit das Beleuchtungsniveau wieder zu senken. Dadurch kann die Batteriekapazität des Notlichtgeräts deutlich reduziert werden.
Mit dem INOTEC Zentralbatteriesystem CPS FUSION ist es möglich, einzelne Leuchten nach einer definierten Zeit im DC-Betrieb auszuschalten. Die entsprechenden Leuchten werden im Steuerteil oder im Konfigurator programmiert.
Ballwurfsicherheit: Ballschutzkorb adé!
Bei der Errichtung einer Sportstätte müssen nicht nur die erhöhten lichttechnischen Anforderungen beachtet werden. In Deutschland sind die baulichen Anforderungen an eine Sportstätte in der DIN 18032-1 „Sporthallen – Hallen für Turnen, Spiele und Mehrzwecknutzung – Grundsätze für Planung und Bau“ geregelt.
Darin heißt es, dass Leuchten und deren Zubehör ballwurfsicher auszuführen sind. In der Vergangenheit wurde dabei häufig auf unschöne und verhältnismäßig teure Ballschutzkörbe zurückgegriffen, um die Leuchten vor einer Beschädigung durch auftreffende Bälle zu schützen. Mit der Leuchtenserie SN(P) 8030 oder SN 8500 bietet INOTEC Rettungszeichen- und Sicherheitsleuchten für Sportstätten an, die bedenkenlos ohne Ballschutzkorb montiert werden können.
Diese Leuchten sind auf ihre Ballwurfsicherheit geprüft und erfüllen allesamt die Prüfbedingungen der DIN 57710-13 „Leuchten mit Betriebsspannung unter 1.000 V, Ballwurfsichere Leuchten“ sowie der DIN 18032-3 „Hallen für Turnen und Spiele, Prüfung der Ballwurfsicherheit“. Hierbei werden die Leuchten einer Ballschussprüfung unterzogen, bei der sie zahlreichen Schüssen eines Handballs mit einer Geschwindigkeit von 60 km/h standhalten müssen. Während der Prüfung dürfen keine Teile herabfallen, und die Leuchten dürfen keine wesentlichen Beschädigungen aufweisen. Leuchten, die diese Prüfungen erfolgreich bestanden haben, dürfen das Symbol für Ballwurfsicherheit tragen. Die Praxis zeigt, dass es sinnvoll ist, auch Leuchten ballwurfsicher auszuführen, die sich in angrenzenden Bereichen befinden, beispielsweise in Fluren oder Umkleidekabinen.
Fazit: Individuelle Anforderungen beachten
Bei der Planung einer Sportstätte sollte mit dem Betreiber abgestimmt werden, welche Sportarten betrieben werden und welches Wettkampfniveau vorliegt, um somit die entsprechende Beleuchtungsklasse auszuwählen.
Anhand dieser Informationen können die nötige Beleuchtungsstärke sowie die Dauer ermittelt werden, die es den Teilnehmern ermöglicht, die Veranstaltung während eines Ausfalls der Allgemeinbeleuchtung sicher zu beenden.
Um die Batteriekapazität zu reduzieren, empfehlen wir nach Ablauf der vorgeschriebenen Zeit die Abschaltung einzelner Leuchten sowie eine flächendeckende Beleuchtung des Spielfelds mit 1 lx. Für den sicheren Betrieb sollten ausschließlich ballwurfsichere Leuchten des Notbeleuchtungsherstellers eingesetzt werden.
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