Sicherheitsbeleuchtung außerhalb von Gebäuden
Herausforderungen für Planer, Installateure und Hersteller
Kommt es in einem Gebäude zu einer Gefahrensituation oder zumindest einem Netzausfall, reicht es nicht, die Menschen aus dem Gebäude herauszuleiten – die Sicherheitsbeleuchtung muss auch draußen gewährleisten, dass der Weg bis zu einer sicheren Sammelstelle ausgeleuchtet ist.
Seit einigen Jahren fordert die DIN EN 1838, dass eine externe Beleuchtung bis zu einem sicheren Bereich berücksichtigt werden muss. Der sichere Bereich ist dabei ein ausgewiesener Bereich, an dem sich flüchtende Personen sicher versammeln können und nicht durch die Notsituation gefährdet werden. Ähnliche Formulierungen finden sich auch in der ASR3.4/7, in der Muster-Verkaufsstättenverordnung* oder in der Muster-Versammlungsstättenverordnung*. Hier wird eine Sicherheitsbeleuchtung für Besucher und Betriebsangehörige bis zu öffentlichen Verkehrsflächen gefordert. Diese Anforderungen stellen Planer, Installateure und auch Notlichthersteller vor neue Aufgaben, wenn die Installationen fachgerecht ausgeführt werden sollen.
Was bei externen Leuchten zu beachten ist
Leuchten, die direkt an der Gebäudeaußenwand montiert sind, um einen Notausgang außerhalb des Gebäudes auszuleuchten, können dabei noch einfach an einen naheliegenden Notlichtstromkreis angeschlossen werden. Hierbei ist jedoch auf eine alternierende Verdrahtung zwischen der letzten Innenleuchte und der Außenleuchte zu achten (Bild 1). Wird eine externe Beleuchtung jedoch auf Freiflächen oder Wegen zum sicheren Bereich installiert, sollten diese Leuchten mit in das Überspannungskonzept einbezogen werden. Hier gibt es beispielsweise die Möglichkeit, die Notlichtstromkreise direkt am Gebäudeeintritt oder im Notlichtgerät entsprechend abzusichern
(Bild 2). Bei der Planung empfehlen sich daher separate Notlichtstromkreise für die Leuchten im Außenbereich (externe Beleuchtung).
Externe Beleuchtungen auf Freiflächen oder Wegen sollten ins Überspannungskonzept einbezogen werden, bspw. können die Notlichtstromkreise am Gebäudeeintritt oder direkt im Notlichtgerät abgesichert werden. (SPD = secure protected device)
* Die o. g. Muster-Verordnungen der Bauministerkonferenz dienen als Beurteilungsgrundlage für diverse Anforderungen und können evtl. von den gültigen, rechtsverbindlichen Landesbauordnungen abweichen. Daher sind immer die konkreten Anforderungen in dem jeweiligen Bundesland zu beachten.
Auswahl der geeigneten Leuchten
Bei der Auswahl der Leuchten gibt es verschiedene Möglichkeiten. Hier können für die Sicherheitsbeleuchtung optimierte Pollerleuchten eingesetzt werden oder Leuchten mit arretierbarem Wandbügel, die dank spezieller Lichttechnik auch mit geringer Leistung aus großer Entfernung das erforderliche Beleuchtungsniveau von 1 Lux realisieren können.
Überspannungsschutz ab Werk
Bei den INOTEC-Zentralbatterieanlagen CPS können je nach Bestückung der Anlagen auf Kundenwusch entsprechende Überspannungsschutzvorrichtungen bereits im Werk verbaut werden (siehe Foto). Bei den kleinen dezentralen CLS-Systemen ist ein Einbau nicht möglich. Hier müssen die erforderlichen Komponenten extern montiert werden.
Alternative:
Mastaufsatzleuchten
Eine weitere Möglichkeit stellen Mastaufsatzleuchten dar. Um an dieser Stelle die Allgemeinbeleuchtung nicht mit in die Sicherheitsbeleuchtung einbeziehen zu müssen, was eine Prüfung der verwendeten Komponenten erfordert, ist eine Trennung der Allgemein- und Sicherheitsbeleuchtung sinnvoll. Dies ist beispielsweise mit der BEGA 84135 möglich. Diese Mastaufsatzleuchte beinhaltet einen separaten LED-Kreis für die Sicherheitsbeleuchtung. Somit ist auch die Leistung für die Sicherheitsbeleuchtung optimiert, wodurch bei Zentralbatterieanlagen die Batterie kleingehalten wird und sogar ein Anschluss an das dezentrale 24V-System CLS möglich ist.
Bezüglich einer Ausleuchtung der Sammelstelle gibt es derzeit übrigens keine genauen Vorgaben aus den einschlägigen Normen oder Vorschriften. Hier wird lediglich die Kennzeichnung mit dem entsprechenden Symbol gefordert.