Teilnahmebedingungen an Seminaren & Schulungen der INOTEC Sicherheitstechnik GmbH
1) Geltung
Die vorliegenden Teilnahmebedingungen gelten für alle Seminare & Schulungen der INOTEC Sicherheitstechnik GmbH. Die Teilnahmebedingungen gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (§ 14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Die Teilnahmebedingungen gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als die INOTEC Sicherheitstechnik GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Kunde im Rahmen der Buchung auf seine Bedingungen verweist und die INOTEC Sicherheitstechnik GmbH dem nicht ausdrücklich widerspricht.
2) Leistungen der INOTEC Sicherheitstechnik GmbH
Die Seminargebühr umfasst die Wissensvermittlung des gebuchten Seminars oder Schulung sowie Speisen und Getränke sowie Tagungsunterlagen und ein Teilnahmezertifikat. Aussagen und Erläuterungen zu den Seminaren oder Schulungen in Werbematerialien sowie auf der Website der INOTEC Sicherheitstechnik GmbH verstehen sich ausschließlich als Beschreibung und nicht als Garantie oder Zusicherung einer Eigenschaft.
3) Anmeldung
Die Anmeldung erfolgt schriftlich und wird in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet und berücksichtigt. Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl wird eine frühzeitige Anmeldung empfohlen. Sollte bei Eingang der Anmeldung das Seminar bereits ausgebucht sein, informiert der Veranstalter die Teilnehmer und teilt ihnen, falls vorhanden, einen Ersatztermin mit.Die Anmeldung kann auf eine andere, als die genannte(n) Person(en) im Bedarfsfall übertragen werden. Der Eingang der Anmeldung wird umgehend bestätigt.
4) Terminänderungen
Die INOTEC Sicherheitstechnik GmbH behält sich Terminänderungen vor, die sie den Teilnehmern mitteilt. In diesem Fall sind bereits angemeldete Teilnehmer zur Kündigung berechtigt und erhalten eine Erstattung bereits gezahlter Teilnahmegebühren.
5) Zahlungsbedingungen
Nach Erhalt der Anmeldebestätigung erhalten die Teilnehmer innerhalb von 1–3 Werktagen eine Auftragsbestätigung via E-Mail. Die Abrechnung erfolgt nach Abschluss des Seminars, sofern es sich um ein kostenpflichtiges Seminar handelt. Die Zahlungsfrist kann der Rechnung entnommen werden.
6) Absage durch den Teilnehmer, Nichtteilnahme
Eine schriftliche Absage der Teilnahme ist bis 7 Kalendertage vor Seminarbeginn kostenfrei möglich. Bei Einhaltung der Frist erfolgt eine Stornierung der Anmeldung und Rückerstattung bereits gezahlter Seminargebühren. Bei Nichteinhaltung der Frist oder Nichtteilnahme ohne fristgerechte Absage ist die volle Seminargebühr fällig, sofern kein Ersatzteilnehmer benannt wird oder teilnimmt. Bei nicht fristgerechter Absage oder Nichterscheinen zu kostenlosen Seminaren verpflichtet sich der Nicht-Teilnehmer zur Zahlung einer Aufwandspauschale in Höhe von 85,- € gegen Rechnung.
7) Absage durch den Veranstalter
Die INOTEC Sicherheitstechnik GmbH kann aus wichtigem Grund die Veranstaltung absagen, wenn z.B. der Referent absagt, oder wenn 5 Werktage vor Veranstaltungsbeginn weniger als 10 Anmeldungen vorliegen. In diesem Fall erfolgt eine Erstattung bereits gezahlter Seminargebühren.
8) Foto- und Filmaufnahmen
Wir weisen Sie freundlich darauf hin, dass Foto- und Filmaufnahmen in allen Räumlichkeiten der INOTEC Sicherheitstechnik GmbH nicht gestattet sind. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir bei Zuwiderhandlung die aufgezeichneten Daten löschen lassen.
9) Copyright
Das Copyright obliegt der INOTEC Sicherheitstechnik GmbH. Nachdruck und Vervielfältigung jeder Art, insbesondere der Seminarunterlagen, sind nur mit schriftlicher Genehmigung des Rechteinhabers erlaubt.
10) Haftung
Soweit sich aus diesen Teilnahmebedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet die INOTEC Sicherheitstechnik GmbH bei eine Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
Auf Schadensersatz haftet die INOTEC Sicherheitstechnik GmbH – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die INOTEC Sicherheitstechnik GmbH, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (zB Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung der INOTEC Sicherheitstechnik GmbH jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
Die sich aus vorstehendem Absatz ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch gegenüber Dritten sowie bei Pflichtverletzungen durch Personen (auch zu ihren Gunsten), deren Verschulden die INOTEC Sicherheitstechnik GmbH nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, sofern die INOTEC Sicherheitstechnik GmbH eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen hat.
11) Compliance
Die INOTEC trägt anfallende Steuern nach § 37b EStG. Bitte holen Sie, sofern erforderlich, die Genehmigungen gemäß den Compliance-Richtlinien Ihres Unternehmens bzw. bei Amtsträgern die Genehmigung Ihres Dienstherren ein.
12) Zutritt zum Werksgelände
Aus sicherheitstechnischen Gründen ist der Zutritt zum Betriebsgelände der INOTEC Sicherheitstechnik GmbH unter Einfluss berauschender Mittel untersagt.
13) Schlussbestimmung
Für diese Teilnahmebedingungen und die Vertragsbeziehung zwischen der INOTEC Sicherheitstechnik GmbH und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Ist der Teilnehmer Kaufmann iSd Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher – auch internationaler Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten der Geschäftssitz der INOTEC Sicherheitstechnik GmbH.
Stand: November 2024